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   OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2017 - 1 B 1132/16   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2017 - 1 B 1132/16 (https://dejure.org/2017,31732)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.08.2017 - 1 B 1132/16 (https://dejure.org/2017,31732)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. August 2017 - 1 B 1132/16 (https://dejure.org/2017,31732)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besetzung einer Beförderungsplanstelle mit einem Mitbewerber i.R.d. Auswahlverfahrens; Begründung der Bildung des Gesamturteils eines Beamten

  • rechtsportal.de

    Besetzung einer Beförderungsplanstelle mit einem Mitbewerber i.R.d. Auswahlverfahrens; Begründung der Bildung des Gesamturteils eines Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2017 - 1 B 1361/16

    Einstweilige Untersagung der Besetzung von Beförderungstellen; Beurteilung der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2017 - 1 B 1132/16
    - OVG NRW, Beschluss vom 21. März 2017- 1 B 1361/16 -, juris, Rn. 4 bis 22 - aufgeworfene Frage, ob Erst- und Zweitbeurteiler aus statusrechtlichen Gründen gehindert gewesen sein könnten, den Antragsteller dienstlich zu beurteilen, ist zu verneinen.

    Dazu, dass der Dienstherr mangels normativer Regelung im Rahmen seiner organisatorischen Gestaltungsfreiheit auch Angestellte zu beurteilungsbefugten Vorgesetzten des Beamten machen kann, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. März 2017- 1 B 1361/16 -, juris, Rn. 5 f., m. w. N.

    Denn die sich bei dieser Sachlage stellende Frage, ob solche Personen deshalb (ausnahmsweise) als Beurteiler fungieren dürfen, weil sie im Status der Beurlaubung in einem solchen Grad höherwertig beschäftigt werden, dass die beamtenrechtliche Wertigkeit ihrer Tätigkeit das Statusamt der zu beurteilenden Beamten übersteigt, offen gelassen im Senatsbeschluss vom 21. März 2017 - 1 B 1361/16 -, juris, Rn. 20, muss (auch) hier nicht beantwortet werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2016 - 1 B 1459/15

    Gewichtung der Zuordnung von Einzelbewertungen zum Gesamturteil einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2017 - 1 B 1132/16
    vgl. dazu grundlegend den Beschluss des Senats vom 22. März 2016 - 1 B 1459/15 -, juris, Rn. 14 ff.; ferner etwa Senatsbeschluss vom 3. August 2017- 1 B 434/17 -, juris, Rn. 15.

    Ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa die Beschlüsse vom 22. März 2016 - 1 B 1459/15 -, juris, Rn. 18, vom 2. März 2017 - 1 B 138/17 -, juris, Rn. 9, und vom 12. April 2017 - 1 B 226/17 -, juris, Rn. 29.

    - Senatsbeschluss vom 22. März 2016- 1 B 1459/15 -, juris, Rn. 11 bis 18 - das Folgende:.

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2017 - 1 B 1132/16
    vgl. BVerwG, Urteile vom 17. September 2015- 2 C 27.14 -, juris, Rn. 12 bis 25, vom 28. Januar 2016 - 2 A 1.14 -, juris, Rn. 30 bis 39, m. w. N., und vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 -, juris, Rn. 59 bis 65.

    Dazu, dass die Bedeutung dienstlicher Beurteilungen für den späteren Leistungsvergleich in einem an Art. 33 Abs. 2 GG zu messenden Auswahlverfahren auch die Anforderungen an die Begründung des Gesamturteils steuert, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris, Rn. 31 und 34, und Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, juris, Rn. 40.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2017 - 1 B 226/17

    Einstweilige Anordnung betreffend die Untersagung der Besetzung von

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2017 - 1 B 1132/16
    Ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa die Beschlüsse vom 22. März 2016 - 1 B 1459/15 -, juris, Rn. 18, vom 2. März 2017 - 1 B 138/17 -, juris, Rn. 9, und vom 12. April 2017 - 1 B 226/17 -, juris, Rn. 29.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12. April 2017- 1 B 226/17 -, juris, Rn. 31 bis 33, m. w. N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2016 - 1 B 1514/15

    Einstweilige Untersagung zur Besetzung ausgewiesener und zu besetzender

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2017 - 1 B 1132/16
    vgl. etwa den Senatsbeschluss vom 4. April 2016- 1 B 1514/15 -, juris, Rn. 18 f., m. w. N.

    vgl. hierzu und auch zur Unzulässigkeit einer Verengung der Betrachtung der höherwertigen Tätigkeit auf ein oder zwei ggf. "ins Auge stechende" wertprägende Einzelmerkmale den Senatsbeschluss vom 4. April 2016 - 1 B 1514/15 -, juris, Rn. 20 bis 22, m. w. N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2017 - 1 B 138/17

    Höherwertige Verwendung eines Beamten im Verhältnis zu seinem Statusamt;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2017 - 1 B 1132/16
    Ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa die Beschlüsse vom 22. März 2016 - 1 B 1459/15 -, juris, Rn. 18, vom 2. März 2017 - 1 B 138/17 -, juris, Rn. 9, und vom 12. April 2017 - 1 B 226/17 -, juris, Rn. 29.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 2. März 2017- 1 B 138/17 -, juris, Rn. 11.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2017 - 1 B 99/17

    Besetzung einer Beförderungsplanstelle mit einem Bewerber aufgrund der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2017 - 1 B 1132/16
    Zu diesem Erfordernis näher: Senatsbeschluss vom 23. Mai 2017 - 1 B 99/17 -, juris, Rn. 9 bis 13, m. w. N.
  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2017 - 1 B 1132/16
    vgl. BVerwG, Urteile vom 17. September 2015- 2 C 27.14 -, juris, Rn. 12 bis 25, vom 28. Januar 2016 - 2 A 1.14 -, juris, Rn. 30 bis 39, m. w. N., und vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 -, juris, Rn. 59 bis 65.
  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2017 - 1 B 1132/16
    Dazu, dass die Bedeutung dienstlicher Beurteilungen für den späteren Leistungsvergleich in einem an Art. 33 Abs. 2 GG zu messenden Auswahlverfahren auch die Anforderungen an die Begründung des Gesamturteils steuert, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris, Rn. 31 und 34, und Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, juris, Rn. 40.
  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 A 1.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2017 - 1 B 1132/16
    vgl. BVerwG, Urteile vom 17. September 2015- 2 C 27.14 -, juris, Rn. 12 bis 25, vom 28. Januar 2016 - 2 A 1.14 -, juris, Rn. 30 bis 39, m. w. N., und vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 -, juris, Rn. 59 bis 65.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2017 - 1 B 434/17

    Vorläufige Untersagung der Besetzung von Beförderungsplanstellen mit

  • OVG Hamburg, 13.02.2018 - 5 Bs 268/17

    Anforderungen an die Beurteilung bei deutlich höherwertigem Einsatz des Beamten

    Es kann nicht ohne Folgen für die in einer dienstlichen Beurteilung zu leistenden Bewertungen bleiben, wenn der zu beurteilende Beamte (deutlich) höherwertig eingesetzt ist (Anschluss an OVG Münster, Beschl. v. 17.8.2017, 1 B 1132/16, juris).

    Das Beurteilungssystem der Antragsgegnerin sei insgesamt nicht rechtskonform, wie aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 17.8.2017, 1 B 1132/16, juris Rn. 13) hervorgehe.

    In einer vergleichbaren Fallkonstellation habe das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 17.8.2017, a. a. O., Rn. 53 ff.) festgestellt, dass die Auswahl des dortigen Antragstellers bei einer erneuten, die aufgezeigten Rechtsfehler meidenden Auswahlentscheidung bei der gebotenen wertenden Betrachtung der Umstände des Einzelfalles möglich erscheine.

    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat in der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung (Beschl. v. 17.8.2017, a. a. O., Rn. 13 ff.) zwar ausgeführt, dass es nicht abstrakt bestimmt sei, nach welchem Maßstab aus der jeweiligen Gesamtheit der Einzelbewertungen ein konkretes Gesamturteil mit dem auszuwerfenden Ausprägungsgrad zu bilden sei (Vorgang der "Übersetzung" der Einzelbewertungen in ein Gesamturteil).

    Demgegenüber war der Antragsteller des vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 17.8.2017, a. a. O., Rn. 35) entschiedenen Falls um vier Besoldungsgruppen (A 12 gegenüber A 8) höherwertig beschäftigt als es seinem Statusamt entsprochen hätte.

    Ist der zu beurteilende Beamte (deutlich) höherwertig eingesetzt, so kann dies auch nach der von der Antragstellerin zitierten Rechtsprechung (Beschl. v. 17.8.2017, a. a. O., Rn. 17) nicht ohne Folgen für die in der dienstlichen Beurteilung zu leistenden Bewertungen bleiben.

    Deshalb ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Beamter, der die Aufgaben eines deutlich höherwertigen Dienst- oder Arbeitspostens laut Stellungnahmen der Führungskräfte bei den Einzelmerkmalen "Rundum zufriedenstellend" bzw. "Gut" erfüllt, die (wesentlich) geringeren Anforderungen seines Statusamtes in (deutlich) besserer Weise erfüllt (OVG Hamburg, Beschl. v. 12.1.2016, 5 Bs 206/15, n. v.; vgl. VGH München, Beschl. v. 27.10.2015, 6 CE 15.1849, juris Rn. 15; OVG Münster, Beschl. v. 17.8.2017, a. a. O., Rn. 17; Beschl. v. 18.6.2015, 1 B 146/15, juris Rn. 33).

  • OVG Niedersachsen, 07.01.2020 - 5 ME 153/19

    Zur Plausibilisierung von Einzelleistungsmerkmalen einer dienstlichen Beurteilung

    Da mit einem höheren Statusamt regelmäßig die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben verbunden ist, die im Allgemeinen gegenüber einem niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen beinhalten und mit einem größeren Maß an Verantwortung verbunden sind, kann im Grundsatz davon ausgegangen werden, der auf einem höherwertigen Dienstposten eingesetzte Beamte oder Richter erfülle die geringeren Aufgaben seines Statusamtes in mindestens ebenso guter, wenn nicht besserer Weise als die Anforderungen des höherwertigen Dienstpostens (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.8.2017 - 1 B 1132/16 -, juris Rn. 22; Nds. OVG, Beschluss vom 8.11.2018 - 5 ME 125/18 - Beschluss vom 29.10.2019 - 5 ME 141/19 -).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Schlussfolgerung grundsätzlich im Hinblick auf alle nach dem jeweiligen Beurteilungssystem benoteten Einzelkriterien gilt, denn die mit der Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens einhergehenden gesteigerten Anforderungen werden sich in der Regel nicht nur bei bestimmten Einzelleistungsmerkmalen bemerkbar machen, sondern diese in der Gesamtheit betreffen (OVG NRW, Beschluss vom 17.8.2017, a. a. O., Rn. 22; Nds. OVG, Beschluss vom 8.11.2018 - 5 ME 125/18 - Nds. OVG, Beschluss vom 12.8.2019 - 5 ME 112/19 - Beschluss vom 29.10.2019 - 5 ME 141/19 -).

    Vor diesem Hintergrund bedarf es einer nachvollziehbaren Begründung, wenn die Beurteiler lediglich einzelne Merkmale höher bewerten; die Begründung muss erkennen lassen, warum gerade diese Einzelleistungsmerkmale (und andere nicht) höher bewertet worden sind (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.8.2017, a. a. O., Rn. 24; Nds. OVG, Beschluss vom 8.11.2018 - 5 ME 125/18 - Beschluss vom 29.10.2019 - 5 ME 141/19 -).

  • OVG Niedersachsen, 30.06.2020 - 5 ME 85/20

    Dienstliche Beurteilung; fiktive Beurteilungsfortschreibung; Gesamturteil;

    Da mit einem höheren Statusamt regelmäßig die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben verbunden ist, die im Allgemeinen gegenüber einem niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen beinhalten und mit einem größeren Maß an Verantwortung verbunden sind, kann im Grundsatz davon ausgegangen werden, der auf einem höherwertigen Dienstposten eingesetzte Beamte erfülle die geringeren Aufgaben seines Statusamtes in mindestens ebenso guter wenn nicht besserer Weise als die Anforderungen des höherwertigen Dienstpostens (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.8.2017 - 1 B 1132/16 -, juris Rn. 22; Nds. OVG, Beschluss vom 8.11.2018 - 5 ME 124/18 - Beschluss vom 12.8.2019 - 5 ME 112/19 - Beschluss vom 29.10.2019 - 5 ME 141/19 -).

    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass diese Schlussfolgerung grundsätzlich im Hinblick auf alle nach dem jeweiligen Beurteilungssystem benoteten Einzelkriterien (hier: sechs) gilt, denn die mit der Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens einhergehenden gesteigerten Anforderungen werden sich in der Regel nicht nur bei bestimmten Einzelleistungsmerkmalen bemerkbar machen, sondern diese in der Gesamtheit betreffen (OVG NRW, Beschluss vom 17.8.2017, a. a. O., Rn. 22; Nds. OVG, Beschluss vom 25.2.2016 - 5 ME 217/15 -, juris Rn. 26; Beschluss vom 8.11.2018 - 5 ME 125/18 - Beschluss vom 12.8.2019 - 5 ME 112/19 - Beschluss vom 29.10.2019 - 5 ME 141/19 -).

    Die Begründung muss erkennen lassen, warum gerade diese Einzelleistungsmerkmale (und andere nicht) höher bewertet worden sind (OVG NRW, Beschluss vom 17.8.2017, a. a. O., Rn. 24; Nds. OVG, Beschluss vom 8.11.2018 - 5 ME 125/18 - Beschluss vom 12.8.2019 - 5 ME 112/19 - Beschluss vom 29.10.2019 - 5 ME 141/19 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2017 - 1 B 498/17

    Berücksichtigen eines höherwertigen Einsatzes auf der Ebene der Einzelbewertungen

    Siehe dazu bereits den Senatsbeschluss vom 17. August 2017 - 1 B 1132/16 -,juris, Rn. 13 ff.

    Das ergibt sich mit Blick zum einen auf den Beurteilungsspielraum der Beurteiler und zum anderen auf die nach den Erkenntnissen des Senats flächendeckende Rechtswidrigkeit entsprechender Beurteilungen, vgl. insoweit die Senatsbeschlüsse vom 17. August 2017 - 1 B 1132/16 -, juris, Rn 51 ff., und vom 28. August 2017 - 1 B 261/17 -, n. v., BA Seite 18 f., welche u. U. eine neue Beurteilungspraxis erforderlich machen mag.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2017 - 1 B 261/17

    Besetzung der Beförderungsplanstellen mit einem Mitbewerber i.R.d.

    Siehe dazu bereits den Senatsbeschluss vom 17. August 2017 - 1 B 1132/16 -, demnächst bei juris.

    Schon die in zahlreichen Beförderungsverfahren der Antragsgegnerin gewonnenen Erkenntnisse des Senats über deren Beurteilungspraxis, vgl. hierzu exemplarisch: OVG NRW, Beschluss vom 17. August 2017 - 1 B 1132/16 -, demnächst bei juris, rechtfertigen ohne Weiteres die Annahme, dass auch etliche der übrigen dienstlichen Beurteilungen der Beförderungsrunde 2016 und damit grundsätzlich auch die Beurteilungen der Beigeladenen an vergleichbaren Begründungsmängeln leiden wie die Beurteilung des Antragstellers.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2019 - 1 B 593/19

    Anfechtung einer Auswahlentscheidung; Verletzung des

    vgl. insoweit etwa schon den Senatsbeschluss vom 17. August 2017 - 1 B 1132/16 -, juris, Rn. 38.

    vgl. insoweit etwa schon den Senatsbeschluss vom 17. August 2017 - 1 B 1132/16 -, juris, Rn. 39.

    vgl. insoweit etwa schon den Senatsbeschluss vom 17. August 2017 - 1 B 1132/16 -, juris, Rn. 40 bis 42.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2018 - 1 B 666/18

    Untersagung der Besetzung von Beförderungsplanstellen im Wege der einstweiligen

    vgl. im Einzelnen mit eingehender Begründung die Senatsbeschlüsse vom 3. August 2017 - 1 B 434/17 -, juris, Rn. 9 ff., vom 17. August 2017 - 1 B 1132/16 -, juris, Rn. 5 ff., vom 28. August 2017 - 1 B 261/17 -, juris, Rn. 6 ff., sowie vom 5. September 2017 - 1 B 498/17 -, juris, Rn. 32 ff.

    Schon die in zahlreichen Beförderungsverfahren der Antragsgegnerin gewonnenen Erkenntnisse des Senats über deren Beurteilungspraxis, vgl. hierzu exemplarisch: OVG NRW, Beschluss vom 17. August 2017 - 1 B 1132/16 -, juris, rechtfertigen ohne Weiteres die Annahme, dass auch etliche der übrigen dienstlichen Beurteilungen der Beförderungsrunde 2017 und damit grundsätzlich auch die Beurteilungen der Beigeladenen an vergleichbaren Begründungsmängeln leiden wie die Beurteilung des Antragstellers.

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2022 - 5 ME 43/22

    Beförderungsrunde 2021/2022 der Deutschen Telekom AG

    Zwar kann im Grundsatz davon ausgegangen werden, der auf einem höherwertigen Dienstposten eingesetzte Beamte erfülle die geringeren Anforderungen seines Statusamtes in mindestens ebenso guter, wenn nicht besserer Weise als die Anforderungen des höherwertigen Dienstpostens (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.8.2017 - 1 B 1132/16 -, juris Rn. 22; Nds. OVG, Beschluss vom 8.11.2018 - 5 ME 125/18 -).
  • VG Köln, 16.09.2021 - 15 K 7348/19
    Da mit einem höheren Statusamt regelmäßig die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben verbunden ist, die im Allgemeinen gegenüber einem niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen beinhalten und mit einem größeren Maß an Verantwortung verbunden sind, kann im Grundsatz davon ausgegangen werden, der auf einem höherwertigen Dienstposten eingesetzte Beamte erfülle die geringeren Aufgaben seines Statusamtes in mindestens ebenso guter wenn nicht besserer Weise als die Anforderungen des höherwertigen Dienstpostens, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17. August 2017 - 1 B 1132/16 -, juris Rn. 22; Nds. OVG, Beschluss vom 8. November 2018 - 5 ME 124/18 - Beschluss vom 12. August 2019 - 5 ME 112/19 - Beschluss vom 29. Oktober 2019 - 5 ME 141/19 -.

    Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass diese Schlussfolgerung grundsätzlich im Hinblick auf alle nach dem jeweiligen Beurteilungssystem benoteten Einzelkriterien (hier: sechs) gilt, denn die mit der Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens einhergehenden gesteigerten Anforderungen werden sich in der Regel nicht nur bei bestimmten Einzelleistungsmerkmalen bemerkbar machen, sondern diese in der Gesamtheit betreffen, OVG NRW, Beschluss vom 17. August .2017 - 1 B 1132/16 -, juris, Rn. 22; Nds. OVG, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 5 ME 217/15 -, juris Rn. 26; Beschluss vom 8. November 2018 - 5 ME 125/18 - Beschluss vom 12. August 2019 - 5 ME 112/19 - Beschluss vom 29. Oktober 2019 - 5 ME 141/19 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2020 - 1 B 38/20

    Besetzung der zugewiesenen Beförderungsplanstellen der Wertigkeit A 12 mit einem

    vgl. insoweit schon OVG NRW, Beschlüsse vom 17. August 2017 - 1 B 1132/16 -, juris, Rn. 39, und vom 28. August 2019 - 1 B 593/19 -, juris, Rn. 24.

    vgl. etwa schon OVG NRW, Beschlüsse vom 17. August 2017 - 1 B 1132/16 -, juris, Rn. 40 bis 42, und vom 28. August 2019 - 1 B 593/19 -, juris, Rn. 24.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2018 - 1 B 741/18

    Anforderungen an die Auswahlentscheidung im Rahmen der Beförderung eines Beamten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2018 - 10 S 53.17

    Fehlerhafte Beförderungsauswahl aufgrund fehlerhafter dienstlicher Beurteilungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2018 - 1 B 1584/17

    Besetzung einer der zwei Beförderungsstellen mit einem Konkurrenten aufgrund

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2018 - 1 B 1585/17

    Anspruch auf Untersagung der Beförderung eines Konkurrenten auf der

  • VGH Bayern, 14.03.2018 - 6 CE 17.2444

    Zweijährige Mindestverweildauer

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2021 - 2 MB 16/20

    Dienstliche Beurteilung von Telekombeamten - hinreichende Konkretisierung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2018 - 1 B 1357/18

    Festlegung eines Bewährungszeitraums von drei Jahren für die Übertragung und

  • VG Augsburg, 07.06.2018 - Au 2 K 16.1789

    Anforderungen an dienstliche Beurteilung bei Auseinanderfallen von Statusamt und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2018 - 1 B 189/18

    Sicherung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs eines Bewerbers i.R.d.

  • VGH Bayern, 23.04.2019 - 6 ZB 19.151

    Kein Anspruch auf erneute dienstliche Beurteilung bei Angestelltem als

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2017 - 1 B 1510/17

    Beförderungsvoraussetzung einer zweijährigen Bewährungszeit eines Beamten;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2018 - 10 S 47.18

    Konkurrentenstreit; Telekombeamter; dienstliche Beurteilung; Einzelbewertung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2018 - 1 B 1202/17

    Zuweisung der Besetzung der Beförderungsplanstellen mit Konkurrenten hinsichtlich

  • VG Augsburg, 07.06.2018 - Au 2 K 17.186

    Auswirkungen des Auseinanderfallens von Arbeitsposten und Statusamt im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 1 B 212/18

    Erfüllung einer mindestens zweijährigen Bewährungszeit als

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2021 - 1 B 1390/20

    Erfolgreiche Übernahme einer laufbahnübergreifend höherwertigen Tätigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2019 - 6 B 800/19

    Gewichtung von Einzelmerkmalen bei der Ausschöpfung von dienstlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2019 - 1 B 1350/18

    Besetzung von Beförderungsplanstellen mit anderen Bewerbern i.R.d.

  • VG Hamburg, 03.04.2023 - 21 E 319/23

    Dienstliche Beurteilung; Heranziehung von Rechtsnormen für einen

  • VG Aachen, 28.08.2017 - 1 K 894/16

    Anhebung; Beamter; Beurteilung; Bundespolizei; dienstlich; Entwurf; Gespräch;

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